Sicherheitsstufe 1: empfohlen für allgemeines Schriftgut.

Geschnittene Papierunterlagen sind ohne Schwierigkeiten wieder herstellbar, daher sind Geräte mit dieser Sicherheitsstufe nur in Privathaushalten einsetzbar.

Sicherheitsstufe 2: empfohlen für internes, nicht besonderes vertrauliche Schriftstücke der Streifenschnitt ist kleiner als bei Sicherheitsstufe 1, aber auch hier gilt, dass die Schriftstücke ohne großen Aufwand wieder zusammengesetzt werden können.

Sicherheitsstufe 3: empfohlen für vertrauliches Schriftgut.

Wenn Sie vertrauliche Personalakten vernichten wollen, sollte Ihr Gerät mindestens Sicherheitsstufe 3 aufweisen. Mit einem solchen Gerät vernichtete Papiere können nur mit erheblichem Aufwand wieder hergestellt werden.

Sicherheitsstufe 4: empfohlen für geheim zu haltende Schriftstücke.

Für die Zusammensetzung hiermit vernichteter Schriftstücke muss schon Spezialgerät angewendet werden – empfehlenswert für Unterlagen, die über das Fortbestehen Ihrer Firma entscheiden könnten!

Sicherheitsstufe 5: für maximale Sicherheitsanforderungen.

Wird besonders in Regierungsstellen eingesetzt, da diese Unterlagen nach derzeitigem technischen Stand nicht wiederhergestellt werden können.

Bei umfangreicheren Dokumentenmengen können Sie auch ein professionelle Aktenvernichtungsunternehmen beauftragen. Lassen Sie sich aber hier eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Vernichtung aller Unterlagen ausstellen!

BÜRO- UND

MANAGEMENTSERVICE

Brigitte Jahn

Sachsenweg 10

91325 Adelsdorf

Telefon 09195 4615

Telefax 09195 7418

E-Mail: office@bm-jahn.de

www.bueromanagement-jahn.de

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