Gerade bin ich von einem Seminar des Interessenverbandes Berfufsunfähigkeisschutz e.V., dessen 2. Vorsitzende ich inzwischen bin, bei einem Berliner Richter  zurückgekehrt. Das Thema: „Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Berufsunfähigkeitsrente“.  Die Inhalte haben mich sehr in unserer Arbeit bestärkt.

Drei Fragen die sich jeder stellen sollte:

  • Gibt es eine Versicherung, die im Ernstfall wirklich zahlt?
  • Wie kommen ich bei dieser Versicherung problemlos unter?
  • Kann ich meinen Beruf teilweise ausüben UND Berufsunfähigkeitsrente erhalten?

Da ich Ihnen alle Fragen bejahen kann, erzähle ich Ihnen heute über konkrete Fälle aus der Praxis und Ihre Möglichkeiten, sich abzusichern.

Auf Ihre Fragen und Rückmeldungen freuen wir uns.

Viele Grüße
Edit Frater und das Team der TRAINERversorgung e.V.


Trainer und Berater können doch auch im Rollstuhl arbeiten – oder?

Diese Geschichte begann 2004, als eine Interessentin bei mir zur Beratung kam. Sie war in der Personalentwicklung tägig und startete gerade ihre Selbständigkeit als Trainerin und Beraterin.

Sie folgte meinem Rat, eine Berufsunfähigkeitsrente abzuschließen, um sich vor finanziellen Problemen für den Fall einer längeren Erkrankung zu schützen.

Anfang 2011 wurde bei  ihr ein agressiver Brustkrebs diagnostiziert. Innerhalb von 12 Monaten  lag sie sieben  mal in Vollnarkose.  Sie können sich sicher vorstellen dass die verschiedenen Therapien sowie  Lymphdrainage, Krankengymnastik, Kontrolluntersuchungen, etc. es unmöglich machten weiterzuarbeiten.

Bei der Beantragung der Rentenleistung  wegen Berufsunfähigkeit  begleitete ich sie. Das gehört zu unserem Service.  Bereits nach  acht Werktagen erhielt sie die Zusage! Seitdem bezieht sie eine monatliche Rente und kann ohne fremde Hilfe ihren Lebensunterhalt finanzieren

Halb arbeiten – volle Rente beziehen

Mitglieder, die wegen Rückenproblemen und Arhrose oder Burn-Out berufsunfähig geworden sind, können in begrenztem Umfang weiterarbeiten.

Beispiel: Wer vor der Erkrankung an 80 Tagen pro Jahr aktiv Coachings und / oder Seminare gehalten hat, kann bis zu 39 Tage weiterhin (bezahlt) arbeiten und gleichzeitig die Berufsunfähikeitsrente beziehen.

Denn die Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn Sie mindestens zu 50% nicht in der Lage sind über einen Zeitraum von mindesten sechs Monaten, dem aktuell ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nachzugehen.

Vor- und Nachbereitung werden hier nicht gewertet. Es kommt allein auf die "lukrativen" Tage an. So beziehen bereits einige unserer Mitglieder die Berufsunfähigkeitsrente und sind dennoch aktiv tätig.

Möchten Sie sich invividuell informieren? Rufen Sie uns an: 0221/846196-0, info@trainerversorgung.de

Fragen  Sie sich: „Bekomme ich auch so eine Rente?“

Denken Sie vielleicht: „Bei meiner Vorgeschichte versichert mich eh keiner mehr.“
Oder „Ich bin ja nicht nur Trainer/in und Coach sondern auch Diplom-Psychologe,  da zahlen die eh nicht.“

Bei der TRAINERversorgung e.V. finden Sie dank langjähriger Erfahrung mit dieser Zielgruppe und speziellen Gruppentarifen Berufsunfähigkeitsrenten mit:

• Korrekter und  zuverlässiger Berufsgruppeneinteilung  
• Freiheit, den Beruf noch einmal zu verändern
• Stark vereinfachter Gesundheitsprüfung (auf Wunsch)

Es handelt sich hierbei  um einen Exklusivvertrag der TRAINERversorgung e.V. mit  Gruppenkonditionen, den bereits über 450 Mitglieder nutzen.

Bestellen Sie Ihren persönlichen Vorschlag per Mail (info@trainerversorgung.de),  per Telefon: 0221/8461896-0
oder hier:  https://www.trainerversorgung.de/absicherungskonzepte/arbeitskraft/berufsunfaehigkeit-bu

Neue Termine: Webinare und Vorträge

Die Teilnahme an den Online-Webinaren ist nur für Mitglieder der TRAINERversorgung e.V. möglich oder Sie besitzen einen unserer neuen Gutscheine, die wir an die Ausbildungsinstitute verteilt haben.

UNSER SERVICE:
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TRAINERversorgung e.V. - Gegründet 1994
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Telefon: 0221 846196-0 • Telefax: 846196-99 • E-Mail: info@TRAINERversorgung.de

Mit Vorsorge und Netzwerk in eine gesicherte Zukunft!
Aktuell hat die TRAINERversorgung e.V. 3510 Mitglieder. Gerne können Sie diesen Newsletter an Interessierte weiterleiten.

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