Die Regierungs-Koalition hat am 24.10.2012 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen und damit die Weichen für eine ganze Reihe steuerrechtlicher Änderungen gestellt.

Die Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen sind insgesamt aber aus dem Regierungsentwurf herausgenommen worden. Dies betrifft z.B. auch gewerbliche Fortbildungsinstitute, die damit wie gehabt vorsteuerberechtigt bei der Umsatzsteuer sind. Die Kuh ist damit vorerst vom Eis. Am 23.11.2012 findet noch eine Beratung des Gesetzes im Bundestages statt. Es wird aber nicht erwartet, dass es dort in Sachen Umsatzsteuerbefreiung für gewerbliche Weiterbildner zu erheblichen Änderungen kommen wird.

Allerdings gilt es wachsam zu sein, denn die europäischen Vorgaben, die eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen erfordern, sollen nach erneuter Prüfung umgesetzt werden. Wir empfehlen daher, an der Umfrage des DVWO auf dessen Website teilzunehmen, um mehr Daten über die Betroffenheit der Weiterbildner zu erhalten und auch zukünftig die Interessen der Weiterbildner vertreten zu können. Ferner empfehlen wir, auch die Petition gegen die Mehrwertsteuerbefreiung zu unterstützen. Das würde den Gesetzgeber darauf aufmerksam machen, dass es hier eine große Zahl von Bürgern gibt, die eine solche Änderung nicht akzeptieren würden.

DVWO-Umfrage zur Aufhebung der Mehrwertsteuerpflicht für die Weiterbildung

Petition an den Deutschen Bundestag gegen die Aufhebung der Mehrwertsteuerpflicht für gewerbliche Bildungsanbieter

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