Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an den Veranstaltungen des Trainertreffens

Stand: 22.03.2023

Grundsätzlich und vorangig gelten die Teilnahmebedingungen für die Veranstaltungen des Trainertreffen Deutschlands und den regionalen Trainertreffen (eigenständige Veranstalter), die auf den entsprechenden Internet-Seiten für die Bewerbung der jeweiligen Veranstaltungen veröffentlicht wurden. 

Sind dort die nachfolgenden Punkte nicht geregelt worden, gelten folgende Teilnahmebedingungen, die durch die Registrierung oder Anmeldung als Teilnehmer oder Gastteilnehmer für eine Veranstaltung des Trainertreffen Deutschlands oder der regionalen Trainertreffen anerkannt werden und damit verbindlich sind.

1.) Der Anmeldende akzeptiert durch seine Anmeldung, dass er mit der Veröffentlichung von Fotos oder Videos, die auf der Veranstaltung gemacht werden und auf denen er zu erkennen ist, einverstanden ist. Das Trainertreffen wird dem schriftlich vorgebrachten Wunsch ein spezielles Foto, auf dem der Teilnehmer zu erkennen ist, nicht zu veröffentlichen, nachkommen oder ihn mit geeigneten Mitteiln unkenntlich machen.

2.) Aufzeichnung und Mitschnitt von Veranstaltungen in Ton oder Video werden vom Veranstalter den Teilnehmenden mitgeteilt. Den Teilnehmenden ist es ohne Erlaubnis des Veranstaltenden nicht erlaubt, solche Aufzeichnungen ohne Zustimmung des Veranstaltenden anzufertigen.

3.) Teilnahmebeiträge für die Veranstaltungen sind im Voraus zu begleichen oder an der Abendkasse zu entrichten, soweit eine solche vorgesehen ist, spätestens aber zu dem in der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsziel.

4.) Fällt die Veranstaltung aus, so erhalten die Teilnehmer entrichtete Teilnehmerbeiträge zurückerstattet, soweit nichts anderes für die jeweilige Veranstaltung bekanntgegeben wurde.

5.) Nichtteilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Erstattung oder Verrechnung für eine spätere Veranstaltung des Trainertreffens. Der Teilnehmer kann aber einen Ersatz-Teilnehmer statt seiner zu der Veranstaltung entsenden, zu der er sich angemeldet hatte, soweit der Veranstalter damit einverstanden ist. 

6.) Ist in den Veranstaltungskonditionen nichts anderes angegeben, werden bei einer Stornierung der Teilnahme durch die Teilnehmer die Teilnehmerbeiträge wie folgt erstattet:

  • 30 Tage bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50 %,
  • 14 Tage bis 7 Tage vor der Veranstaltung 75 %,
  • in der letzten Woche vor der Veranstaltung kann nichts mehr erstattet werden.

Gebühren für einen Imbiss und andere fixe Kosten für die Teilnehmer sind nicht erstattungsfähig, wenn der Teilnehmer für den Imbiss bereits eingeplant wurde und dieses nicht mehr (beim Seminarhotel, Caterer, Referenten, etc.) rückgängig gemacht werden kann.

7.) Das Hausrecht obliegt dem jeweiligen Veranstalter einer Veranstaltung. Er entscheidet, wer an einer Veranstaltung teilnehmen darf. Er teilt die Berechtigung der Teilnahme an einer Veranstaltung dem Anmeldenden per Mail oder Telefon oder Fax oder persönlich mit der Teilnahmebestätigung mit. Die Bestätigung kann auch automatisch erfolgen. Die Teilnahmeberechtigung kann vom Veranstalter auch wieder zurückgezogen werden.

8.) Veranstalter kann das Trainertreffen Deutschland oder eines der regionalen und unabhängigen Trainertreffen sein. Forderungen gegen den einen können nicht gegen den anderen geltend gemacht werden. Alleinverantwortlich ist immer der in der Veranstaltungsausschreibung genannte Veranstalter, der auch selbst haftet.

Soweit andere Veranstalter auf den Websiten oder über das Trainertreffen Deutschland für ihre Veranstaltungen werben, gelten deren AGBs und Teilnahmebedingungen. Das Trainertreffen ist in diesem Fall nur Vermittler und haftet auch nicht für den Veranstalter.

8.) Soweit bei einer Veranstaltung vom vorstehenden Text abweichende Teilnahmebedingungen schriftlich formuliert und veröffentlicht wurden, gelten diese.

Zusatz für "Veranstaltungen on Demand"

Veranstaltungen on Demand sind ein Veranstaltungsformat, dass es uns erlaubt, passende Termine für die Teilnehmer, den Trainer / Referenten und den Organisator zu finden, ohne diese langfristig blockieren zu müssen. Die Veranstaltung findet dann statt, wenn genügend ernsthafte Interessenten zusammen gekommen sind und diese zusammen einen für alle passenden Termin für die Veranstaltung vereinbart haben, so dass möglichst viele der angemeldeten Teilnehmer teilnehmen können.

Termin: Den Termin bestimmen die ersten angemeldeten Interessenten bis zur - in der Veranstaltungsausschreibung angegebenen - Anzahl. D.h. sobald diese (Mindest-)Anzahl an Anmeldungen eingegangen sind, wird mit diesen angemeldeten Interessenten ein geeigneter Termin per festgelegt. Es muss von diesen angemeldeten Interessenten eine Mindestzahl (ist in der Veranstaltungsausschreibung angegeben) diesem Termin zustimmen, damit der Termin verbindlich wird.

Anschließend kann die Veranstaltung bis zum verbindlichen Veranstaltungstermin weiter beworben werden.

Finden sich mit dem Terminfindungs-Verfahren im ersten Durchgang keine geeigneten Termine, so wird das Verfahren wiederholt, bis ein geeigneter Termin für die angegebene Mindestteilnehmerzahl gefunden wurde. Lässt sich nach wiederholter Wiederholung dennoch kein Termin für eine genügend große Anzahl unter den angemeldeten Interessenten finden, entscheidet der Organisator über einen Termin, den möglichst viele angemeldete Teilnehmer wahrnehmen können. Anschließend wird für die Veranstaltung zu diesem Termin noch einmal geworben. Finden sich auch jetzt nicht genügend Teilnehmer, wird die Veranstaltung storniert und die angemeldeten Teilnehmer erhalten ihre Anmeldegebühren erstattet.

Die angemeldeten Interessenten, für die der beim vorgeschlagene Termin nicht passt, erhalten Ihre Anmeldegebühren erstattet, nachdem die Veranstaltung gelaufen ist und abgerechnet oder abgesagt wurde.

Anmeldegebühren: Die Anmeldegebühren sollen die Ernsthaftigkeit des Interesses des Anmeldenden zum Ausdruck bringen. Die Idee: Nur wer ernsthaft interessiert ist, wird sich auch später um einen machbaren Termin für die Veranstaltung bemühen. Diese Gruppe trägt eine große Verantwortung, weil sie den Termin mitbestimmt, zu dem die Veranstaltung durchgeführt werden soll.

Kommen innerhalb von 12 Monaten seit Auschreibungsbeginn nicht die Mindestzahl von verbindlich angemeldeten Interessenten zustande, werden den angemeldeten Interessenten die Anmeldegebühren automatisch zurückerstattet.

Soweit erhoben, werden Anmeldegebühren auf den Teilnehmerbetrag angerechnet. Der Teilnehmerbeitrag wird mit der verbindlichen Festlegung des Termins - nach der erfolgreichen Doodle-Terminabstimmung - fällig und in Rechnung gestellt.

Stornierungen der Teilnahme sind möglich, bedingen aber die Zahlung der Teilnahmegebühren. Eine Erstattung ist nur dann möglich, wenn der Veranstalter noch einen Ersatzteilnehmer finden kann, der die Kosten übernimmt. Der Teilnehmer kann auch selbst ein Ersatzteilnehmer stellen. Dieser muss aber die Teilnahmebedingungen erfüllen und vom Veranstalter akzeptiert werden. Ggf. entstehende zusätzlich Kosten in diesem Zusammenhang (z.B. nichtverwendbare Teilnehmerunterlagen, etc.) muss der stornierende Teilnehmer ersetzen.

Sonstiges: Ansonsten gelten die übrigen Bedingungen für Veranstaltungen des Trainertreffens und die in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführten besonderen Veranstaltungskonditionen.

Über die Details informieren Sie sich bitte in der Veranstaltungsausschreibung.