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Rahmenbedingungen für die Durchführung von Trainings 

Nach den Vorschriften der niedersächsischen Behörden

Informieren Sie sich bitte über die Vorschriften in Ihrem Bundesland. Sie dürften an ähnlicher Stelle zu finden sein. Niedersachsen dient hier nur als Beispiel.

Niedersachsen hat am 11.05.2020 als eines der ersten Bundesländer begonnen, viele Bereiche des Lebens wieder "hochzufahren". Die Erwachsenenbildung gehört mit dazu. Die noch zu beachtenden Auflagen sollte man sich aber genau anschauen. Manches ist dann doch anders, als man es vielleicht meint.

In Niedersachsen (in Deinem Bundesland kann es anders sein) gelten die grundsätzlichen Bestimmungen der Corona Hygiene-Verordnung und einige andere Vorschriften, wie sie auch in der Schule gelten. Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:

  1. Abstandsregelung beachten.
    1,5 m oder 2 m bei intensiverer Betätigung
  2. Im Unterrricht besteht KEINE MASKENPFLICHT.
    (es muss aber der Mindestabstand eingehalten werden)
  3. In den Pausen können Masken getragen werden.
    (müssen aber nicht)
  4. Lüftung der Räume in den Pausen (nach 45 Minuten) durch Stoßlüftung.
    (Fenster auf Kipp stellen, reicht nicht aus)
  5. Die normale Anzahl der Teilnehmer ist zu halbieren.
    (max. 16 Personen sind zulässig, wenn die übrigen Regeln eingehalten werden können)
  6. Es muss auf Hygiene geachtet werden.
    (Händewaschen..., Desinfektionsmittel nur im Ausnahmefall)
  7. Trainings mit Übernachtungen sind noch nicht möglich
    (Wir interpretieren die Lage so, dass nur 1-Tagesveranstaltungen möglich sind.)

Hinweis zu Masken: Mit Masken sind hier Bedeckungen von Mund und Nase gemeint. Das muss keine Stoffmaske sein. Auch ein Gesichtsschild bedeckt Mund und Nase und sorgt sogar dafür, dass die Schleimhäute der Augen nicht in den direkten Kontakt von Tröpfchen kommen, die beim Sprechen, Husten oder Niessen ausgestoßen werden. Sie schützen aber auch nicht vor Viren, in der Zimmerluft. Da hilft nur regelmässiges Stoßlüften. Wer Angst vor Ansteckung hat, sollte sich mit den Fakten vertraut machen und entsprechend verhalten. Auch die Fachleute und das RKI geben inzwischen Entwarnung und weisen darauf hin, dass der Virus im Normalfall eher mit einer Erkältung zu vergleichen ist. Die schweren Fälle sind Sonderfälle, die i.d.R. weitere erschwerende Hintergründe haben.

 

Quellenverweise zum selber Nachlesen:

Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020
Die folgende Fassung ist am 11. Mai 2020 in Kraft getreten: Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie 

Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 9.05.2020

Niedersäsischer Hygieneplan Corona  Schule (23.04.2020)

Checkliste Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule - 2

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