Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26.06.2007 (Az 1 BvR 2204/00 und 1 BvR 1355/03) festgestellt, dass die Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer (Trainer werden auch dazu gerechnet) verfassungsgemäß ist. Diese Personengruppe muss also Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversichung zahlen.

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