Am 16.07.2020 hat der europäische Gerichtshof (EuGH) den Privacy Shield, das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, für ungültig erklärt. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen insbesondere, was die kommerzielle Nutzung US-amerikanischer Software und Services angeht.

Derzeit ist noch vieles unklar. Es gibt aber Fakten, mit denen man sich beschäftigen muss, wenn man eine Website betreibt.

RA Dr. Ronald Kandelhard hat auf seiner Website und in einem Webinar der Kontist Stiftung für Citizen Entrepreneurship e.V. dazu ausführlich Stellung genommen. Da nach seiner Einschätzung eine politische Lösung nicht so schnell zu erwarten ist, tut man gut daran, sich in Bezug auf das Thema auf dem Laufenden zu halten und einige Mindestmaßnahmen sofort zu veranlassen.

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Aktualisierung 15.09.2020:

Dr. jur. Ronald Kandelhard berichtete in einem seiner Newsletter:

Google und auch Microsoft haben auf das Urteil des EU-Gerichtshofs reagiert.

1. Google: Google hat auf das Urteil des EuGH recht schnell reagiert und einen neuen Auftragsverarbeitungsvertrag für Werbeprodukte, einen neuen Auftragsverarbeitungsvertrag für GSuite sowie Standardvertragsklauseln für GSuite Dienste veröffentlicht. Diese werden entweder automatisch Bestandteil Deines Vertrages mit Google oder Du musst Du die neuen Bedingungen noch online akzeptieren. Damit können wenigstens einige Google Dienste wieder als derzeit zulässig angesehen werden.

2. Microsoft: Microsoft hat in seinen Data Processing Agreement (Auftragsverarbeitungsvertrag) festgelegt, dass Microsoft Daten nur im Rahmen der Standardvertragsklauseln in die USA übertragen wird. Das ist nach dem EuGH Urteil jedenfalls einstweilen noch zulässig. Daher kann auch MS Teams wieder verwendet werden. 

Quelle: Dr. jur. Ronald Kandelhard, CEO Paragraf7 Internet Content Services UG (haftungsbeschränkt) & Co KG Riensberger Str. 39, 28213 Bremen; 

www.easyRechtssicher.dewww.easyContracts.de 

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