Das Bundesfinanzministerium hat zum 1. Januar 2011 die Beträge, die für die steuerliche Anerkennung von umzugsbedingten Unterrichtskosten und sonstigen Umzugsauslagen maßgebend sind, aktualisiert.
Das Bundesfinanzministerium hat zum 1. Januar 2011 die Beträge, die für die steuerliche Anerkennung von umzugsbedingten Unterrichtskosten und sonstigen Umzugsauslagen maßgebend sind, aktualisiert.