Inkasso für Weiterbildner (1)

Arbeit geleistet – und wo bleibt mein Honorar?

Knut Rüdiger Kimm

Vielleicht kennen auch Sie die Situation oder haben schon davon gehört: Das Seminar war gut vorbereitet, es lief gut, die Teilnehmer sparten nicht mit Lob über die praxisnahe Darbietung des Unterrichtsstoffes und den zukünftigen Nutzen in der weiteren Arbeit, die Verantwortlichen waren zufrieden. Aber es vergehen 2 Wochen, 3 Wochen, 1 Monat … das wohlverdiente Honorar trifft nicht oder nur unvollständig ein. Auf höfliche Zahlungserinnerungen erfolgt keine Reaktion. Bei Nachfragen per Telefon ist der Verantwortliche nicht erreichbar oder flüchtet sich in fadenscheinige Ausreden. Was machen? Klein beigeben und auf das Honorar verzichten, um den Kunden nicht zu verlieren oder um das zustehende Geld kämpfen? Wenn ja, aber wie? Welche Rechte, aber auch Pflichten habe ich? Was muss ich beachten? Gibt es wirksame Hilfe und Unterstützung, und wo finde ich diese? Diese Artikelserie gibt auf diese Fragen Antworten.

Vielleicht kennen auch Sie die Situation oder haben schon davon gehört: Das Seminar war gut vorbereitet, es lief gut, die Teilnehmer sparten nicht mit Lob über die praxisnahe Darbietung des Unterrichtsstoffes und den zukünftigen Nutzen in der weiteren Arbeit, die Verantwortlichen waren zufrieden. Aber es vergehen 2 Wochen, 3 Wochen, 1 Monat … das wohlverdiente Honorar trifft nicht oder nur unvollständig ein. Auf höfliche Zahlungserinnerungen erfolgt keine Reaktion. Bei Nachfragen per Telefon ist der
Verantwortliche nicht erreichbar oder flüchtet sich in fadenscheinige Ausreden. Was machen? Klein beigeben und auf das Honorar verzichten, um den Kunden nicht zu verlieren oder um das zustehende Geld kämpfen? Wenn ja, aber wie? Welche Rechte, aber auch Pflichten habe ich? Was muss ich beachten? Gibt es wirksame Hilfe und Unterstützung, und wo finde ich diese? Diese Artikelserie gibt auf diese Fragen Antworten.

Gesetze, Vorschriften, Paragraphen, Regeln …

Damit Sie doch noch an Ihr wohlverdientes Geld kommen, gilt es eine Reihe von Paragraphen und Vorschriften zu beachten! So ist entsprechend der Grundregel des §271 BGB eine erbrachte Leistung (§614 BGB) sofort fällig und erfüllbar.

„Sofort“ bedeutet, dass der Schuldner seine Leistung, wenn vertraglich oder gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, so schnell wie möglich (entsprechend der Verkehrssitte u.a.) zu erbringen hat. (§271 Abs.1 BGB). Ihr Geld steht Ihnen also eigentlich sofort zu! Können Sie also schon jetzt gerichtlich gegen den Schuldner vorgehen? Nein! Stopp!

Erst muss der Schuldner „in Verzug“ gesetzt werden. Entsprechend §286 BGB gilt u.a. lt.

Gerade der Abs.3 des §286 BGB birgt die Gefahr, dass Sie bei einem möglichen Prozess nachweisen müssen, dass Ihr Schuldner Ihre Rechnung auch erhalten hat.

Unsere Empfehlungen:

Entscheidend ist nur eine Frage: WANN Ihr Schuldner zahlt!

Sollten Ihre Bemühungen nicht zur Zahlung führen, suchen Sie sich einen seriösen und kompetenten Partner, der Ihre Forderung für Sie eintreibt.

Natürlich können Sie auch selbst das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen, einen Mahnbescheid beantragen, dann den Gerichtsvollzieher beauftragen, die Zwangsvollstreckung einleiten …

Aber wollen Sie sich diesen Stress neben Ihrer eigentlichen Arbeit wirklich antun, haben Sie die notwendigen juristischen Grundkenntnisse, um beispielsweise Fristen nicht zu versäumen?

Auch psychologisch ist es oft vorteilhaft, wenn sich ein Dritter um Ihre Forderung „kümmert“: neutral (d.h. ohne Ihre Kundenbeziehung), kompetent, höflich, aber auch mit der notwendigen Konsequenz!

Lassen Sie sich nicht durch den Gedanken abschrecken, dass Sie durch Inkassomaßnahmen den Kunden eventuell verlieren. Beantworten Sie sich in diesem Zusammenhang lieber die Frage, was Ihnen ein Kunde nutzt, der entgegen des abgeschlossenen Vertrages Ihre Arbeit nicht oder nicht vertragsgemäß honoriert. SIE haben Ihren Teil des Vertrages erfüllt!

Woran erkennt man einen guten Inkassopartner?

Wie schon aufgeführt: Inkasso kann man selbst machen oder man kann sich einen zuverlässigen und kompetenten Partner suchen. Das können Rechtsanwälte ebenso sein, wie eines der vielen Inkassobüros in Deutschland. Völlig wertfrei sei hier aber auf einige wichtige Auswahlkriterien verwiesen.

Welche Anforderungen sollte Ihr Inkassopartner erfüllen, welche Fragen sollte man sich bei seiner Auswahl stellen?

Diese und noch viele andere Kriterien können Ihnen helfen, den für Sie richtigen Inkassoanbieter zu finden. Treffen Sie eine gute Wahl, denn schließlich geht es um IHR Geld!

Kontakt:

IHD Kreditschutzverein für Industrie, Handel
und Dienstleistung e.V.
Knut Kimm
Regionalleiter Mitte
Augustinus Straße 11 B
50226 Frechen
Mobil: +49 (0) 172 9043853
Fax: +49 (0) 5171 929912
E-Mail: Kimm@ihd.de 
Internet: www.ihd.de