Unlauterer Handel mit Web-Domains rechtswidrig
Das kaufen von Internetdomains zwecks Handel mit diesen ist nun vom Oberlandesgericht Hamburg als rechtswidrig erklärt worden. Wer die Rechte auf eine Internetadresse zwecks Verkaufsabsicht erwirbt ohne die Absicht diese auch zu nutzen macht sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig.
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