Oberlandesgericht München untersagt Vertrieb von gebrauchter Software
Der Vertrieb von gebrauchter Software ist nach Entscheidung des Oberlandesgerichts München von Anfang Juli nur dann zulässig, wenn der Rechtinhaber seine Zustimmung gegeben hat. Microsoft machte am Montag auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München von Anfang Juli 2008 aufmerksam. Mittlerwei...
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