Viele Handys können mittlerweile auch als Navigationsgerät im Auto benutzt werden. Ein teurer Spaß – denn auch in dieser Funktion ist das Handy am Steuer verboten. Außer, um es von rechts nach links zu legen, hat das Handy während der Fahrt in der Hand des Fahrers nicht verloren.

Ein Autofahrer wurde von der Polizei bei einer Fahrt mit dem Handy in der Hand erwischt. Das ihm auferlegte Bußgeld von 70 EUR wegen Verstoßes gegen das Handyverbot (§ 23 Abs. 1a StVO) akzeptierte er nicht. Vor dem Amtsgericht und später beim OLG argumentierte er, er habe das Handy ja nicht als Telefon, sondern als Navigationsgerät genutzt.

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