Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an den Veranstaltungen des Trainertreffens
Vorrangig gelten die besonderen Teilnahmebedingungen für die jeweiligen Veranstaltungen des Trainertreffens Deutschland, die auf den entsprechenden Internetseiten für die Bewerbung der jeweiligen Veranstaltungen veröffentlicht wurden.
Soweit die nachfolgenden Punkte dort nicht geregelt sind, gelten die folgenden Teilnahmebedingungen. Diese wurden durch die Registrierung / Anmeldung des Teilnehmers für eine Veranstaltung anerkannt und sind damit verbindlich.
- Veröffentlichung von Fotos und Videos
Der Anmeldende akzeptiert durch seine Anmeldung, dass er mit der Veröffentlichung von Fotos oder Videos, die auf der Veranstaltung gemacht werden und auf denen er zu erkennen ist, einverstanden ist. Das Trainertreffen wird dem schriftlich vorgebrachten Wunsch, ein spezielles Foto, auf dem der Teilnehmer zu erkennen ist, nicht zu veröffentlichen, nachkommen oder ihn unkenntlich machen. - Aufzeichnung und Mitschnitte
Aufzeichnungen und Mitschnitte von Veranstaltungen in Ton oder Video durch den Veranstalter werden den Teilnehmenden vorab mitgeteilt. Den Teilnehmenden selbst ist es ohne Erlaubnis des Veranstalters nicht gestattet, solche Aufzeichnungen ohne Zustimmung des Veranstalters anzufertigen. - Zahlung der Teilnahmebeiträge
Teilnahmebeiträge für die Veranstaltungen sind bis zu dem in der entsprechenden Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu begleichen. - Absage der Veranstaltung
Fällt die Veranstaltung aus, erhalten die Teilnehmer die entrichteten Teilnehmerbeiträge oder Anmeldegebühren zurückerstattet. - Nichtteilnahme des Teilnehmers
Die Nichtteilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Rückforderung oder Verrechnung für eine spätere Veranstaltung. Der Teilnehmer kann jedoch Ersatz-Teilnehmer zur Veranstaltung entsenden, sofern der Veranstalter damit einverstanden ist. - Stornierungsbedingungen
Ist in den Veranstaltungskonditionen der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes angegeben, sind bei Stornierung der Teilnahme folgende Beträge zu entrichten:- 14 bis 8 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr
- ab 7 Tage vor der Veranstaltung: keine Erstattung
- Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter. Er entscheidet, wer an einer Veranstaltung teilnehmen darf. Er teilt diese Berechtigung per Mail, Telefon oder persönlich als Teilnahmebestätigung mit. Die Bestätigung kann auch automatisch erfolgen. Die Teilnahmeberechtigung kann vom Veranstalter auch wieder zurückgezogen werden. - Veranstalter
Der Veranstalter ist - sofern in den Veranstaltungsausschreibungen nichts anderes angegeben wurde - das Trainertreffen Deutschland. Gibt es einen anderen Veranstalter, so ist dieser in der Veranstaltungswerbung benannt.Soweit andere Veranstalter auf den Webseiten oder über das Trainertreffen Deutschland für ihre Veranstaltungen werben, gelten deren AGBs und Teilnahmebedingungen. Das Trainertreffen ist in diesem Fall nur Vermittler und haftet nicht für den Veranstalter, auch nicht im Falle von Fehlern in der Veranstaltungsausschreibung, die durch das Trainertreffen verursacht sind. - Forderungen gegen einen anderen Veranstalter
können nicht gegenüber dem Trainertreffen Deutschland geltend gemacht werden. Alleinverantwortlich und haftbar ist immer der in der Veranstaltungsausschreibung genannte Veranstalter. - Abweichende Teilnahmebedingungen
Soweit bei einer Veranstaltung in der Bewerbung anders lautende Teilnahmebedingungen vom vorstehenden Text abweichen, gelten diese. - Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. - Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalspflichten), auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. - Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung der Veranstaltung und zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO.
B. Besondere Regelungen für Veranstaltungen on Demand
Veranstaltungen on Demand sind ein Veranstaltungsformat, das es ermöglicht, passende Termine für die Teilnehmer, den Trainer / Referenten und den Organisator zu finden, ohne diese langfristig blockieren zu müssen. Die Veranstaltung findet statt, wenn genügend Interessenten zusammengekommen sind und einen für alle passenden Termin vereinbart haben, sodass möglichst viele der angemeldeten Teilnehmer teilnehmen können.
Termin:
Den Termin bestimmen die ersten angemeldeten Interessenten bis zur in der Veranstaltungsausschreibung angegebenen Anzahl. Sobald diese (Mindest-)Anzahl an Anmeldungen erreicht ist, wird mit den angemeldeten Interessenten ein geeigneter Termin festgelegt. Der von diesen Teilnehmern festgelegte Termin ist für diese verbindlich.
Anmeldegebühren:
Soweit erhoben, werden Anmeldegebühren auf den Teilnehmerbetrag angerechnet. Der Teilnehmerbeitrag wird mit der verbindlichen Festlegung des Termins - nach der erfolgreichen Terminabstimmung - fällig und in Rechnung gestellt.
Stornierungen:
Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei "Veranstaltungen on Demand" ist nur möglich, wenn der Veranstalter noch einen Ersatzteilnehmer finden kann, der die Kosten übernimmt. Der Teilnehmer kann auch selbst einen Ersatzteilnehmer stellen. Dieser muss die Teilnahmebedingungen erfüllen und vom Veranstalter akzeptiert werden. Ggf. entstehende zusätzliche Kosten (z.B. nicht verwendbare Teilnehmerunterlagen) müssen vom stornierenden Teilnehmer ersetzt werden. Die Stornofristen gelten bei "Veranstaltungen on Demand" nicht.
C. Vermittlungskonditionen der Trainer-Agentur
Provisionsvereinbarung der Trainer-Agentur des Trainertreffen Deutschland
Diese Provisionsvereinbarung wird geschlossen zwischen:
Der Trainer-Agentur des Trainertreffens Deutschland
– nachfolgend 'Agentur' genannt –
und
dem im Bewerber-Formular benannten Bewerber
– nachfolgend 'Bewerber' genannt –
Mit dem Absenden des Bewerbungs-Formulars auf der Website des Trainertreffen Deutschland erklärt der Bewerber seine Zustimmung zu den folgenden Bedingungen dieser Provisionsvereinbarung, die integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trainertreffen Deutschlands ist.
1. Provisionsanspruch und Höhe
(1) Die Höhe der Vermittlungsprovision richtet sich nach dem Status des Vermittelten zum Zeitpunkt der Bewerbung auf den jeweiligen Auftrag und wird im Bewerbungs-Formular angezeigt.
(2) Die Provision bezieht sich auf alle Netto-Honorare aus Aufträgen, die der Vermittelte direkt oder indirekt mit einem durch die Agentur vermittelten Kunden innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Jahren ab der ersten Auftragserteilung durch diesen Kunden für den Vermittelten generiert. Zu den Honoraren zählen auch gesondert ausgewiesene und bezahlte An- und Abreisetage.
(3) Sollte der Vermittelte seine Mitgliedschaft im Trainertreffen oder seinen Status als TT-Newsletter-Abonnent beenden oder ändern, so gelten für alle ab dem Zeitpunkt des Austritts oder der Statusänderung neu beginnenden Aufträge oder Verlängerungen mit vermittelten Kunden die dann maßgeblichen Konditionen gemäß seinem zum Zeitpunkt des Beginns des neuen Auftrags oder der Verlängerung gültigen Status (z.B. als Gast).
2. Beginn des Provisionszeitraums
Der in § 1 Absatz (2) genannte Provisionszeitraum von drei (3) Jahren beginnt mit der honorarpflichtigen Ausführung des ersten Auftrages durch den Vermittelten für den durch die Agentur vermittelten Kunden. Hierunter fällt der tatsächliche Beginn der Leistungserbringung für den Kunden.
3. Fälligkeit der Provision
Die Vermittlungsprovision wird fällig, sobald und in dem Umfang, in dem das zugehörige Honorar durch den Kunden vollständig auf dem Konto des Vermittelten eingegangen ist. Bei Teilleistungen oder Ratenzahlungen durch den Kunden wird die Provision anteilig mit dem jeweiligen Zahlungseingang fällig.
4. Informationspflicht und Pauschalaufwand
(1) Der Vermittelte verpflichtet sich, der Agentur spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung eine Kopie jeder Honorarrechnung zu übermitteln, die er dem vermittelten Kunden für die im Rahmen dieser Vereinbarung relevanten Aufträge stellt.
(2) Kommt der Vermittelte dieser Verpflichtung gemäß Absatz (1) nicht fristgerecht nach, so ist die Agentur berechtigt, die notwendigen Daten zur Provisionsberechnung selbst zu beschaffen. Für diesen Mehraufwand kann die Agentur dem Vermittelten pro nicht oder nicht fristgerecht übermittelter Rechnung eine Pauschale in Höhe von 50,00 EURO (fünfzig Euro) in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
5. Einbindung weiterer Kollegen
(1) Bindet der Vermittelte weitere Personen (nachfolgend 'Kollegen') in einen durch die Agentur vermittelten Auftrag ein, so erstreckt sich die Provisionspflicht gemäß dieser Vereinbarung auch auf die Nettohonorare, die durch die Leistungen dieser Kollegen im Rahmen des vermittelten Auftrags generiert werden. Die Höhe der Provision für die Honorare dieser Kollegen richtet sich dabei nach deren individuellem Status (TT-Mitglied, TT-Newsletter-Abonnent oder Gast) zum Zeitpunkt der Vermittlung ihres jeweiligen Anteils am Auftrag durch den Vermittelten. Für die Dauer der Provisionspflicht gilt § 2 entsprechend.
(2) Für die Entrichtung der auf die Leistungen der Kollegen entfallenden Provision ist der Vermittelte gegenüber der Agentur allein verantwortlich und haftbar. Der Vermittelte ist verpflichtet, der Agentur die relevanten Informationen (insbesondere über Honorare und Leistungen) bezüglich der eingebundenen Kollegen unverzüglich mitzuteilen.
6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Es gelten ergänzend zu dieser Provisionsvereinbarung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Trainertreffen Deutschland in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die AGB sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
Sonstiges
Soweit erforderlich gelten weitere Geschäftsbedingungen, die im Zusammenhang mit den jeweiligen Maßnahmen und Aktivitäten des Trainertreffens an entsprechender Stelle veröffentlicht sind.
Für nicht geregelte Vorfälle gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 11.06.2025