Trainersuchauftrag: Einkaufstrainer TV220715a
Damit wir Ihnen die Kontaktdaten des Auftraggebers geben können, brauchen wir Ihr Einverständnis für die Vermittlungsprovision für diesen Auftrag. Bitte bedenken Sie, dass die Akquise und Vermittlung von Aufträgen mit teils erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Damit dieser nur von denjenigen getragen wird, die etwas davon haben - also den vermittelten Trainern / Beratern / Coachs - müssen diese sich bereit erklären, eine angemessene Vermittlungsprovision zu entrichten. Über die genaue Höhe etc. informieren Sie sich unten. Falls Sie am Auftrag interessiert sind, sollten Sie schnell reagieren und das Formular gleich ausfüllen und absenden.
Vermittlungsprovisionsvereinbarung Die Trainer-Agentur vermittelt den Kontakt zu Kunden, die einen Bedarf an Trainings-, Coachings- oder Beratungs-Dienstleistungen u.ä. haben. Die Trainer-Agentur betreut ihre Kunden und steht im Kontakt auch während und nach dem Auftrag. Zufriedene Kunden werden immer wieder gerne auf bewährte Trainer, Berater und Coachs zurückgreifen. Deshalb werden wir Sie zukünftig dem Kunden auch gerne wieder für weitere Aufträge vorschlagen, wenn er mit Ihrer Arbeit zufrieden ist und Sie die entsprechende Eignung für diese Aufträge haben. Es ist aber auch möglich, dass Sie unser Kunde auch direkt anspricht und sich aus diesem Kontakt daher neue Aufträge für Sie ergeben oder Sie akquirieren selbst neue Aufträge mit dem Kunden. Dann informieren Sie uns bitte darüber, damit wir auch Ihre Interessen gegenüber dem Kunden vertreten können. In diesem Sinne vereinbaren die Trainer-Agentur des Trainertreffen Deutschlands und der Unterzeichnende (durch Absenden dieses Formulars) für den durch den Vermittlungsauftragscode genau bezeichneten Vermittlungsauftrag folgendes: 1.) Erfolgsbeteiligung in Höhe von 10% (TT-Mitglieder) / 20% (Abonnenten des TT-Newsletters) / 30% (Gäste) der Honorare aller Aufträge einschließlich ggf. abgerechneter An- und Abreisetage oder Vorbereitungstage oder Beratungszeiten mit dem vermittelten Auftraggeber. Scheidet ein Mitglied aus dem Trainertreffen aus oder Storniert der Trainer sein TT-Newsletter-Abo, gelten ab diesem Zeitpunkt die Konditionen für TT-Newsletter-Abonnenten oder Gäste, entsprechend seines dann zutreffenden Status. 2.) Die Vermittlungsprovision ist fällig bei Zahlung des Honorars durch den Kunden. 3.) Der vermittelte Trainer / Berater / Coach verpflichtet sich, zeitgleich jede Honorarrechnung, die er dem vermittelten Kunden stellt in Kopie auch der Trainer-Agentur des Trainertreffens zuzusenden, damit eine Provisionsrechnung ausgestellt werden kann. Andernfalls wird sich die Trainer-Agentur mit der Beschaffung der Daten befassen müssen und diesen Aufwand pauschal je nicht mitgeteilter Rechnung mit 50 EURO in Rechnung stellen. 4.) Werden vom Vermittelten unaufgefordert weitere Kollegen mit in den Auftrag eingebunden, so gilt auch für diese diese Provisionsvereinbarung. In diesem Falle ist der Vermittelte für die Entrichtung der Vermittlungsprovision durch diese haftbar. Deshalb nur den Link zum Vermittlungsauftrag weitergeben und auf keinen Fall die Adresse des Kunden! 5.) Im Sinne dieses Vermittlungsauftrages bedeutet das, dass auch Folgeaufträge mit diesem Kunden, die Sie ggf. auch selbst beim Kunden akquirieren, auch provisionspflichtig und bei uns anzuzeigen sind. Der Vermittelte erklärt hiermit verbindlich: Ich bin an der Vermittlung interessiert und akzeptiere diese Vermittlungskonditionen. |
Falls Sie an dem Ihnen vorliegenden Trainervermittlungsauftrag interessiert sind, füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und bestätigen Sie, dass Sie mit den Vermittlungskonditionen einverstanden sind und klicken Sie auf Senden. Dann erhalten Sie umgehend weitere Informationen für die Bewerbung per Mail zugesandt.