TRAINERversorgung
Unser Service-Partner TRAINER versorgung e.V. ist spezialisert auf Finanzthemen und bieten durch seine Informationen und Webinare derzeit wichtige Unterstützung für Trainer, Berater und Coaches an, die Mitglied der TRAINERversorgung sind. Mitglieder des Trainertreffen Deutschlands können kostenlos die TVbasic-Mitgliedschaft der TRAINERversorgung beantragen und auch an den Webinaren teilnehmen. Mehr dazu hier...
Ankündigungen von wichtigen Veranstaltungen der TRAINERversorgung in nächster Zeit finden Sie hier...
Die Teilnahme an den Webinaren ist für Mitglieder der Trainerversorgung e.V. reserviert und kostenfrei, Mitglieder des Trainertreffen Deutschlands können eine kostenlose TVbasic-Mitgliedschaft beantragen und auch an den Veranstaltungen teilnehmen.
23.03.2020
Finanzämter: Anträge auf Steuerstundungen, Terminverschiebungen oder Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Mehr...
Miete, Wasser, Strom
Miete, Wasser, Strom
Die Bundesregierung hat Maßnahmen beschlossen, damit für Verbraucher und Kleinstunternehmen gewährleistet ist, dass sie nicht von Leistungen der Grundversorgung (Strom, Gas, Telekommunikation, soweit zivilrechtlich geregelt auch Wasser) nicht abgeschnitten werden. Mehr...
Finanzamt und Steuern
Finanzamt und Steuern
Für Selbstständige und Freiberufler ist es derzeit einfach beim Finanzamt Anträge auf
- Fristverlängerung (z.B. für Steuererklärungen)
- Stundung von Steuervorauszahlungen
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen zu stellen oder
- Ratenzahlungen zu vereinbaren
Wenn Sie regelmässig (meist 1/4 jhrl.) eine Steuer-Vorauszahlung leisten müssen, schreiben Sie einen Dreizeiler an Ihr Finanzamt und bitten Sie aufgrund von existentiellen Problemen aufgrund der Auswirken der Corona-Problematik auf Ihr Business um eine Stundung, Herabsetzung der Steuervorauszahlung oder Ratenzahlung für Ihre Steuerschuld. Die Finanzämter werden das derzeit i.d.R. wohlwollend bearbeiten. Dadurch minimieren Sie Ihre derzeitigen Kosten
Die Finanzämter sollen i.d.R. auch auf Stundungszinsen bis 31.12.2020 verzichten.
Neben der Einkommenssteuer kann auch die Umsatzsteuer gestundet werden.
Gewerbesteuer-Stundungsanträge sind an Ihre zuständige Gemeinde zu richten.
In einigen Bundesländern kann auf Antrag die in 2020 geleistete Steuer-Sondervorauszahlung auf Null gesetzt werden, was zu einer Erstattung der bereits gezahlten Steuern führt.
Liquiditätszuschüsse und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen
Liquiditätszuschüsse für kleine Unternehmen und Selbstständige
Der Zugang zu Überbrückungskrediten soll erleichtert werden. Der zentrale Hebel ist eine öffentliche Risikoübernahme für Kredite von Kreditinstituten an ihre Unternehmenskunden bis zu einer Höhe von 90 %. Der DIHK setzt sich für weitere Erleichterungen ein, um Bank- und Kreditprozesse zu beschleunigen und vor allem um mehr Unternehmen einen Zugang zu Überbrückungskrediten zu ermöglichen. Es gibt aber auch Geld für die Überbrückung.
Nachfolgend ein Beispiel / Info aus Niedersachsen, dass ähnlich sicherlich auch in anderen Bundesländern zu finden ist:
Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes
Seit 2.04.2020 besteht die Möglichkeit der Beantragung der „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“. Antragsberechtigt sind Kleine Unternehmen und Angehörige der freien Berufe (bis 49 Beschäftigte) sowie Soloselbstständige. Mit der neuen Förderung wird ein Fehlbetrag, der sich aus den geschätzten Einnahmen und dem laufenden Sach- und Finanzierungsaufwand der nächsten drei Monate ergibt, gefördert. Die Förderung ist wie folgt gestaffelt: • bis zu 9.000 Euro: bei bis zu 5 Beschäftigten • bis zu 15.000 Euro: bei bis zu 10 Beschäftigten • bis zu 20.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten • bis zu 25.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten.
Sollten Sie bereits einen Antrag im vorangegangenen Soforthilfeprogramm des Landes gestellt haben, können Sie zusätzlich einen Antrag für die „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ bei der NBank stellen. Sollte die vorherige Landesförderung bereits bewilligt worden sein bzw. zwischenzeitlich bewilligt werden, so wird diese angerechnet bzw. verrechnet. Warten Sie nicht, bis Sie von der N-Bank angeschrieben werden!
Ein wichtiger Hinweis für Alle: Bitte senden Sie Ihren Antrag ausschließlich an die E-Mail antrag@soforthilfe.nbank.de. Darauf achten, dass Ihr Antrag vollständig ist!
Finanzielle Unterstützung auf Landesebene
Viele Bundesländer stellen zur Aufstockung der Soforthilfe des Bundes eigene Hilfen zur Verfügung. In einigen Bundesländern können Unternehmen teilweise mit bis zu 250 Mitarbeitern bereits Soforthilfen beantragen, z. B. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen. Auch andere Bundesländer arbeiten mit Hochdruck daran.
Das Land Niedersachsen und die NBank bieten ab 25.03.2020 zwei Förderprogramme die Soforthilfen für Unternehmen an. Mehr...
Andere Bundesländer werden ähnliche Programme aufgelegt haben. Bitte an entsprechender Stelle selbst nachfragen. Ansprechpartner könnten z.B. die IHK, Wirtschaftsförderder der Kommunen oder die eigene Hausbank sein, die darüber Bescheid wissen.
Insolventsrecht
Die Insolventsantragspflicht wird bis zum 30.09.2020 ausgesetzt, d.h. zahlungsunfähige Selbstständige und Unternehmen werden deshalb nicht wegen Insolventsverschleppung bestraft, wenn sie in finanzielle Schieflage gekommen sind.
Paypal
Der Finanzdienstleister Paypal hat Maßnahmen ergriffen, um Kleinunternehmen zu unterstützen, die Großes für die regionale und globale Wirtschaft tun. Ab sofort bietet Paypal an:
1.) Verzicht auf Rückbuchungsgebühren für gültige Transaktionen, wenn Ihr Kunde zwischen dem 26. März und dem 30. April 2020 ein Problem bei seinem Kreditkartenanbieter meldet.
2.) Verlängerter Zeitrahmen zum Lösen eines Kundenkonflikts (vom 30. April 2020 an wird die Frist von 10 auf 20 Tage verdoppelt)
3.) Doppelte Cashback-Prämie: In Zusammenarbeit mit Mastercard verdoppelt Paypal ab dem 1. April bis zum 30. April 2020 die Cashback-Prämie auf alle Einkäufe mit der PayPal Business Debit Mastercard
3.) Erweiterung des Verkäuferschutzes um gültige Käufe digitaler Güter: Dauerhaft gültig ab dem 13. April 2020 ohne Ablaufdatum. Es gelten weiterhin andere Verkäuferschutz-Limits.
KfW und Bürgschaftsbanken
Hilfen der KfW und von Bürgschaftsbanken
Die KfW-Sonderprogramme sollen ab der 13. KW starten. Diese Fördermittel können über die Hausbanken beantragt werden.
Mit Hilfe von Liquiditätsbereitstellungen können über Bürgschaftsbanken innerhalb von drei Tagen Hilfen beantragt werden. Zuständig sind entsprechende Bürgschaftsbanken und Förderinstitute in den Bundesländern. Eine kostenlose Vorabanfrage kann man über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.
Informationen der Bundesanwaltskammer über Soforthilfe-Programme von Bund und Länder - Corona-Sofort-Hilfen für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen.
Stand ist der 24.03.2020, das Dokument enthält aber interessante Informationen, die auch später noch von Interesse sein könnten. Mehr...
Rechtliches und Versicherungen
Rechtliche Fragen und versicherungstechnische Fragen
Der eine oder andere Weiterbildner fragte bei uns an, wie es um die rechtlichen Rahmenbedingungen steht, wenn er mit dem Thema Coroana in Verbindung kommt, was er machen soll / muss, wenn er selbst krank wird oder wenn mit Kunden vereinbarte Trainings abgesagt werden. Die wichtigsten Fragen dazu hat unsere Service-Partnerin Edit Frater, Vorsitzende der TRAINERversorgung e.V. beantwortet. Sie geht auch auf die versicherungstechnischen Fragen ein und auf die Frage, ob man sich gegen die Folgen versichern kann.
Ihren Beitrag finden Sie hier...
Darüber hinaus bietet die TRAINERversorgung ein Webinar-Mitschnitt zu diversen Themen rund um Corona an. Bitte dort informieren...
Prüfungsschema für Absagen von Trainings, Coachings und Beratungen
Prüfungsschema für Absagen von Trainings, Coachings und Beratungen (RA Dr. Achim Zimmermann
Rechtsfragen beantwortet durch Stiftung Warentest
Corona-Informationen der Stiftung Warentest zu Rechtsfragen, Gesundheitsfragen und zum Aktienmarkt. Mehr...
Krankenversicherung
Krankenversicherung
Erkrankung durch den Corona-Virus
Angestellte sind im Falle einer Erkrankung durch die Krankenversicherung abgesichert. Die meisten Trainer, Berater und Coaches sind aber selbstständig. Sie bekommen kein Gehalt, dass 6 Wochen lang weiter gezahlt wird. Bei ihnen ist das etwas komplizierter. Sie erhalten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG) Geld für ihren Verdienstausfall, aber auch nur, wenn sie einen Verdienstausfall aufgrund einer Quuarantäne. Ansonsten zahlt auch hier die Krankenversicherung.
Sie müssen sich im Falle einer Quarantäne aber persönlich direkt an ihr Gesundheitsamt wenden, um eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall zu erhalten. Diese Entschädigung wird nach den letzten Jahreseinnahmen, die beim Finanzamt gemeldet wurden, berechnet. Evt. muss der Verdienstausfall nachgewisen werden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie schrifltiche Nachweise über die Auftragsvergabe vorlegen können, aber auch über die Absage Ihres Kunden. Geben Sie sich nicht mit einer telefonischen Absage zufrieden, sondern bitte Sie Ihren Kunden um eine schriftliche Nachricht.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Krankenversicherung über eine mögliche Reduzierung Ihrer Versicherungsbeiträge aus besonderem Grund. Dadurch können Sie Ihre monatliche Belastung reduzieren. Gleiches gilt für Ihre Vermieter Ihres Büros oder Wohnung.
Zuständigkeiten für Hilfen
Zuständigkeiten für Hilfen
Die Zuständigkeiten sind je nach Bundesland unterschiedlich. Einmal ist es das Gesundheitsamt, dann wieder das Arbeitsamt (Kurzarbeitergeld, ...) oder Sie müssen sich direkt an Ihr Finanzamt wenden, wenn es um Steuerschuld-Stundungen geht. Auch die Wirtschaftsförderungsstelle in Ihrem Wohnort wird Ihnen für Sie zuständige Stellen bennen können. Einfach mal nachfragen. Auch die eigene Hausbank kann Ansprechpartner sein, wenn es um die Gewährung von Darlehn der KfW oder anderer geht. Sprechen Sie mit Iher Bank.
Unterstützung für Autoren
Unterstützung für Autoren
Die VG Wort bietet akut betroffenen Urhebern (Autoren) und Verlagen im Rahmen des Sozialfonds der VG WORT Möglichkeiten der Unterstützung an. Gemäß seiner Richtlinien sind Anträge an diese Einrichtung zu stellen. Es werden Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen gewährt. Für den Antrag sind Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/sozialfonds.html sowie die Richtlinien unter https://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/merkblaetter.html. Die finanzielle Ausstattung des Sozialfonds ist uns satzungsgemäß vorgeschrieben und beschränkt.
Für „Solo-Selbständige“ und Unternehmen der Kreativwirtschaft sind staatliche Hilfen geplant und in Teilen bereits abrufbar. Bitte informieren Sie sich in den Wirtschaftsministerien der einzelnen Bundesländer. Weitere Informationen gibt es auch unter https://www.kulturrat.de/corona/ sowie unter https://urheber.info/
AGBs und Verträge
AGBs und Verträge
Vorbeugen und das finanzielle Risiko minimieren
Wer vorbeugen will, um das finanzielle Risiko zu minimieren, sollte sich
1.) seine AGBs und die Stornoregelungen noch einmal genau ansehen und
2.) im Falle einer Absage durch einen Kunden die Gründe dafür genau analysieren.
Im Beitrag von Edit Frater wird deutlich, dass man eigentlich nur dann eine Chance auf Kostenerstattung / Ausfallhonorar hat, wenn der Kunde selbst vorbeugend handelt und von sich aus einen vereinbarten Termin absagt. Ist der Absagegrund von höherer Stelle (Gesundheitsamt, ...) aus veranlasst, wird man eher leer ausgehen. Lesen Sie sich dazu aber noch einmal genau den sehr guten Beitrag von Edit Frater durch.
Soweit überhaupt möglich, sollte man mit seinen Kunden einvernehmliche Lösungen finden. Am sichersten ist es, wenn man klare Regeln für den Ausfall fest vereinbarter Termine vereinbart und eine Verschiebe-Klausel mit einem festen Zeitfenster eingebaut hat (z.B. "Bei Ausfall eines vereinbarten Termins / Trainings / Coachings / Beratung wird innerhalb von 2 Monaten ein Ersatztermin miteinander vereinbart. Ist dies für den Kunden nicht möglich, so gelten die Stornoregelungen dieses Vertrages.").
Absage von Veranstaltungen
Welchen Anspruch haben Sie, wenn Corona-bedingt Ihre Veranstaltung abgesagt werden muss? Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann hat ein Prüfungsschema für Trainer*innen und Coaches entwickelt, mit Schritten, die bei der Absage von Veranstaltungen geprüft werden sollten. Das Prüfungsschema steht derzeit nur Mitgliedern der TRAINERversorgung e.V. zur Verfügung. Wer dort MItglied ist, bitte dort nachfragen.
Das Webinar der TRAINERversorgung zu dem Thema befasst sich ausführlich mit dieser Frage.Bitte dort informieren...
Hilfreiche Links
Informationen zur Corona-Virus-Problematik in Bezug auf die Weiterbildung von verschiedenen Stellen
Die anderen Informationen auf dieser Seite sind als Schwerpunktsetzung bestimmter Fragen zu verstehen. Auf den hier verlinkten Seiten finden Sie aber noch erheblich mehr Informationen, die teils Details darstellen oder umfassend zum gesamten Thema informieren. Nehmen Sie sich deshalb Zeit und informieren Sie sich auf den nachfolgend verlinkten Seiten. Sollte es eine sehr empfehlenswerte Seite geben, die noch nicht aufgeführt ist, bitte mitteilen an redaktion@trainertreffen.de