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Abgesagte Aufträge durch Corona

Messen, Veranstaltungen und Seminare werden abgesagt - wer trägt den finanziellen Schaden?

Immer mehr Veranstaltungen werden aus Angst vor dem Coronavirus abgesagt. Auftraggeber und Bildungsinsitute stornieren Ihre Aufträge und schicken die Mitarbeiter/innen nach Hause. Die gut gemeinten Vorsichtsmaßnahmen haben allerdings auch finanzielle Folgen.

Können Sie sich gegen die finanziellen Folgen versichern?

Es gibt diverse Versicherungen, die für den Fall Ihrer Erkrankung einen finanziellen Ausgleich zahlen.

Hierzu gehören:

  • Krankentagegeldversicherungen
  • Veranstaltungsausfallversicherungen
  • Reiserücktrittskostenversicherungen

Bevor wir auf die einzelnen Versicherungen eingehen, möchte ich darauf hinweisen, dass Versicherer grundsätzlich "unvorhersehbare Ereignisse" versichern.

Und wie Sie sich schon denken können, ist die Verbreitung des Coronavirus derzeit KEIN unvorhersehbares Ereignis mehr. Außerdem gibt es Wartezeiten.

Schließen Sie jetzt ein privates Krankentagegeld ab, so müssen Sie mindestens drei Monate warten, bis die Versicherung greift.

Versicherungsarten, die keine Wartezeiten haben, schützen sich mit Ausschlussklauseln gegen die Zahlungsverpflichtung für Fälle, die zu viele Versicherte auf einmal betreffen könnten. Dazu gehören in jedem Fall "Seuchen aller Art", also auch Epidemien oder Pandemien.

Sagt Ihr Auftraggeber das Seminar oder die Veranstaltung ab, so können Sie nur hoffen, dass Sie eine gute Stornoregelgung getroffen haben oder dass der Veranstalter Ihren Auftrag nur verschiebt.

Für den Fall, dass Sie selbst an Corona erkanken sollten, können Sie nur noch von Ihrer eigenen Krankenversicherung Leistungen erwarten.

Reiserücktrittskostenversicherer und Veranstaltungsausfallversicherer schließen das Risiko in aller Regel aus. Genau wie Kriegsereignisse und innere Unruhen.

Entschädigung vom Staat

Allerdings könnten Sie von staatlicher Seite eine Entschädigung bekommen. Diese wird laut § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aber nur dann gewährt, wenn Ihnen Ihre Tätigkeit von Amts wegen untersagt wurde. In diesem Fall können auch Selbständige eine Entschädigung erhalten. Grundlage sind hier Jahresdurchschnittswerte, nicht die hohen Umsätze an einem bestimmten Termin.

Fazit:

Wenn Auftraggeber oder Bildungsinstitute Seminare vorsichtshalber absagen, so erhalten Selbständige keine Entschädigung.

Haben Sie allerdings Stornogebühren vereinbart, so können Sie auf diese bestehen. Denn der Auftrag ist ja nicht auf amtliche Veranlassung abgesagt worden. Somit war es eine freiwillige Entscheidung des Auftraggebers. Dieses sogenannte "wirtschaftliche Risiko" ist nicht versicherbar. Sie können es nur vertraglich regeln.

Schutz für die Zukunft

Überprüfen Sie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge insbesondere auf Stornoregelungen. Für den Fall, dass die Stornierung in Folge einer behördlichen Anordnung erfolgt, wird dieser Umstand als "höhere Gewalt" gewertet werden.

Liegt höhere Gewalt vor, so scheidet eine Haftung in der Regel aus, da keiner Vertragspartei ein Verschulden nachzuweisen ist. In diesem Fall müssen alle Beteiligten ihren Verlust akzeptieren und auf die staatliche Entschädigung hoffen.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer Veranstaltungsausfallversicherung:

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Schäden, die direkte oder indirekte Folgen einer übertragbaren menschlichen und/oder tierischen Krankheit sind, sofern diese übertragbare Krankheit dazu führt dass

  1. Behörden Auflagen machen mit der Folge von (auch nur teilweisen) Bewegungseinschränkungen von Menschen und/oder Tieren (z.B. Quarantäne, Verbot des Betretens bestimmter Regionen etc) und/oder
  2. Veranstaltungen verlegt, verschoben oder abgesagt werden aufgrund einer behördlichen Anordnung und/oder
  3. Reiseeinschränkungen, -verbote, -warnungen von Behörden erteilt werden Behörden im Sinne dieser Klausel umfasst jede Art von Behörde, gleich, ob diese international, national, kommunal oder sonst lokal ist (z.B. Gesundheitsbehörden, Innenministerien, auswärtiges Amt, etc.)

Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen die TRAINERversorgung gern zur Verfügung.

Und bleiben Sie bitte gesund!

Viele Grüße senden Ihnen

Edit Frater-foto 2016

Edit Frater und Team

 

Trainerversorgung e.V. – Beratung für Weiterbildende zu berufsständischen Fragen

Die 1994 gegründete Trainerversorgung e.V. ist eine wichtige Anlaufstelle für Selbständige in Aus- und Weiterbildungsberufen. Das Expertenteam informiert Trainer/innen, Berater/innen und Coachs zielgruppenspezifisch zu berufsständischen Themen wie Rentenversicherungspflicht, Steuer- und Rechtsfragen, Existenzgründung, Haftungsrisiken und Versicherungen zu Mitgliedskonditionen. Derzeit nutzen über 6.000 Mitglieder den bundesweiten Service.

www.trainerversorgung-ev.org

 

 

 

TRAINERversorgung e.V. - Gegründet 1994 Berlin • Hamburg • Köln
Vorsitzende: Edit Frater
Hauptgeschäftsstelle: Hauptstr. 39 50996 Köln-Rodenkirchen

Telefon: 0221-640003670 Telefax: 0221-640003679

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www.trainerversorgung-ev.org

 

Bildnachweis: pixabay - skeeze 

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