Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte wird zum 1. Januar 2013 von derzeit 400 auf 450 Euro angehoben. Zugleich soll die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Minijobber zählen daher im neuen Jahr automatisch zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rente. Nur wenn sie ausdrücklich darauf bestehen, bleibt der Minijob weiterhin versicherungsfrei. Ansonsten müssen Minijobber im neuen Jahr 3,9 Prozent vom Bruttogehalt als Aufstockungsbeitrag in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, maximal 17,55 Euro. Ist der Arbeitgeber ein Privathaushalt, müssen 13,9 Prozent vom Bruttogehalt, maximal 62,55 Euro, abgeführt werden. Dafür genießen Minijobber jedoch alle Vorzüge der gesetzlichen Rente. So können sie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben, die Riester-Förderung nutzen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungsverlauf schließen.

 

Quelle: Öko-Test-Verlag, 30.12.2012

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