Vielleicht passiert dies in Ihrem Unternehmen auch: Eine E-Mail wird an mehrere Empfänger geschickt, und auf die Schnelle werden alle Empfänger in der Empfängerzeile genannt.

Diese Vorgehensweise ist innerhalb eines Unternehmens in Ordnung und häufig auch gewünscht, damit alle Mitarbeiter wissen, wer außer ihnen die Informationen ebenfalls erhalten hat.

Bei E-Mails, die an externe Empfänger geschickt werden, müssen Sie allerdings vorsichtig sein: Da E-Mail-Adressen häufig so gestaltet sind, dass daraus Vor- und Nachname sowie der Firmenname hervorgehen, verletzen Sie den Datenschutz, wenn Sie E-Mails mit diesen Informationen versenden. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld!

Um diese Falle zu vermeiden, sollten Sie alle Empfänger-Adressen im „Bcc"-Feld (Blind Carbon Copy) auflisten, Ihre eigene E-Mail-Adresse hingegen im „An"-Feld eintragen. So kann keiner der Empfänger sehen, an wen die E-Mail noch geschickt wurde, während im Empfänger-Feld nur Ihr Name steht. Dies ist im Geschäftsbereich üblich und Sie haben nicht gegen den Datenschutz verstoßen.

 

 

Dieser Beitrag ist ein Service von Büro- und Managementservice Brigitte Jahn.

Büro- und Managementservice Brigitte Jahn
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