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Drohende Rentenversicherungspflicht für ALLE Selbständigen?

Edit Frater, Leiterin DVWO-Fachkommission Altersvorsorge und 1. Vorsitzender der TRAINERversorgung e.V.

Seit März 2012 geistert die Absicht der Bundesregierung, eine Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen einzuführen, durch die Zeitungen. Vor allem Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen soll für das Eckpunktepapier "für eine Altersvorsorgepflicht für selbständig tätige Erwerbspersonen" verantwortlich sein.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 31.03.2012: "Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) befürchtet ein "erhöhtes Armutsrisiko" für Selbständige. Nun sollen sie verpflichtend für ihre Rente vorsorgen." (© Jörg Carstensen/dpa) (Zum Artikel)

Heute erreichten mich zahlreiche Mails mit der Aufforderung, eine Petition an den  Bundestag zu unterzeichnen, die die Einführung der Rentenversicherungspflicht für Selbständige  verhindern soll.

Aus diesem Anlass möchten wir Sie kurz über das Thema „Gesetzliche Rentenversicherung für Trainer und Coachs?“ informieren. 

Aktuelle Situation für Trainer/innen und Coachs

Die aktuelle Lage sieht so aus, dass nach § 2 Abs. 1 des sechsten Sozialgesetzbuches lehrend tätige Selbständige rentenversicherungspflichtig sind, es sei denn sie beschäftigen selbst mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten oder zwei Minijobber.

Zur lehrenden Tätigkeit gehören laut „Deutsche Rentenversicherung Bund“ alle Berufe, die sich in irgendeiner Weise mit der Vermittlung von Wissen, Können und Fertigkeiten beschäftigen.

Eine Liste der betroffenen Tätigkeiten:

·      Training

·      Dozententätigkeit

·      Lehrgang

·      Seminar

·      Kurs

·      Workshop

·      Coaching

·      Supervision

·      Moderation

und so weiter…

 

Viele Trainer/innen möchten nicht glauben, dass sie zum Kreis der Rentenversicherungspflichtigen gehören. Die Argumente sind logisch, schließlich sind sie keine Lehrer/innen im klassischen Sinne. Sie halten sich nicht an Stundenpläne und feste Lerninhalte.

Die Rentenversicherung sieht das ganz anders. Selbst Coaching wird bereits seit 2006 als lehrende Tätigkeit angesehen. Im Gegensatz zur Beratung werden im Coaching nicht vorgefertigte Lösungskonzepte zur Verfügung gestellt sondern Lösungskompetenzen vermittelt. Und jegliche Vermittlung von Wissen, Können und Fertigkeiten wird als lehrende Tätigkeit eingestuft. 

Was bedeutet das für Trainer/innen und Coachs?

Alle Trainer/innen sind bereits rentenversicherungspflichtig und müssten pro Monat 19,6 Prozent bezogen auf ihren Gewinn an die Rentenversicherung zahlen, maximal EUR 514,50 monatlich!

Nur diejenigen, die weniger als EUR 4.800,00 Gewinn im Jahr, also weniger als EUR 400,00 monatlich erwirtschaften, sind ausgenommen. Und wer selbst einen Angestellten oder zwei Minijobber mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von zusammen mindestens EUR 401,00 beschäftigt, gilt als Arbeitgeber/in und ist aus Sicht der Rentenversicherung nicht mehr schutzbedürftig.

Wer pflichtig ist und nicht zahlt, macht sich zwar nicht strafbar, aber wer „gefunden“ wird, dem droht eine Nachzahlung in Höhe von bis zu EUR 30.000,00.

Welche Änderungen brächte die Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen?

Für Trainer/innen würde sich ändern, dass sie die Möglichkeit hätten den Beitrag, der rund EUR 400 monatlich betragen soll, entweder in die gesetzliche Rente oder in eine private Altersvorsorge zu investieren. Die private Altersvorsorge soll ähnliche Konditionen wie die Basisrente (Rürup) haben.

Das heisst, dass Produkt darf nur zur Auszahlung einer lebenslangen Rente dienen, darf nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.

Wieso zahlen so viele Trainer/innen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein?

Eine Studie von Dennis Bente aus dem Jahr 2008 „Selbständige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung“ belegt, dass sich ca. zwei Drittel der Trainer/innen der Beitragszahlung entziehen.

Die Studie zeigt auch, dass der Großteil der Trainer/innen nicht bereit ist, mehr als 10% der Einkünfte in die Altersvorsorge zu investieren.

Welche Konsequenzen hätte eine Gesetzesänderung, die alle Selbständigen verpflichtet für die Rente einzuzahlen?

Würde die Gesetzesänderung durchgesetzt werden, so ist die Kontrolle aller Selbständigen sehr wahrscheinlich. Diese sind zumindest dem Finanzamt sämtlich bekannt.

Zu befürchten stünde, dass die Versicherungspflicht für die Vergangenheit in diesem Zusammenhang festgestellt würde und tausende von Trainer/innen einen Betragsbescheid für die letzten vier bis fünf Jahre erhalten würden.

Handlungsempfehlung

Die Möglichkeiten im Trainerberuf nicht als rentenversicherungspflichtig eingestuft zu werden sind überschaubar:

1.    Sie beschäftigen einen Angestellten, der mindestens EUR 401,00 brutto verdient.

2.    Sie beschäftigen zwei Minijobber die zusammen monatlich mindestens EUR 401,00 brutto verdienen.

3.    Sie verdienen selbst weniger als EUR 400,00 monatlich.

4.    Sie sind überwiegend (mindestens 60%) beratend tätig und Ihre Leistungen als Trainer/in und Berater/in stehen in einem organisatorischen Zusammenhang.

Um Nachzahlungen bei einer eventuellen Prüfung zu vermeiden ist es ratsam Angestellte einzustellen. Wer jetzt eine Statusfeststellung bei der Rentenversicherung Bund durchführen läßt um in Zukunft die Beiträge zu zahlen, riskiert, dass Beitragsforderungen für die Vergangenheit gestellt werden (maximal für 5 Jahre).

Beratungsangebot TRAINERversorgung e.V.

In Kooperation mit dem DVWO bietet die TRAINERversorgung e.V. Trainer/innen und Coaches an, die im Zusammenhang mit der Rentenversicherungspflicht entstehenden Fragen zu klären.

Die Termine finden Sie unter:http://www.trainerversorgung.de/termine 

Kontakt:

Edit Frater

Leiterin der DVWO-Fachkommission Altersvorsorge und
1. Vorsitzende der TRAINERversorgung e.V.

Tel.: 0221-3317987 

info@trainerversorgung.de 
www.trainerversorgung.de

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