Die verpflichtende elektronische eRechnungen ab 2025

Um was geht es? Was bedeutet das für Trainer, Berater und Coaches? Was ist jetzt zu tun?

Stand: 25.04.2024 BSL

Ab 2025 treten in Deutschland neue Vorschriften zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich in Kraft. Diese Neuregelungen sind Teil des Wachstumschancengesetzes und zielen darauf ab, den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen zu standardisieren und zu vereinfachen. Erwartet werden dadurch Steuermehreinnahmen von weit mehr als 10 Milliarden EURO / Jahr. Grund: Unmittelbare Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung und Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken. Gleichzeitig erwartet man auch einen Digitalisierungsschub in der Wirtschaft.

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Hier sind die wichtigsten Punkte:

Verpflichtung ab 2025: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht, E-Rechnungen zu versenden, beginnt grundsätzlich ebenfalls 2025, wobei es einige Übergangsregelungen gibt, die den Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung geben.

Formatanforderungen: Die E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Dies bedeutet, dass sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden müssen, das ihre elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen noch Papierrechnungen ausstellen, und es können E-Rechnungen in anderen Formaten mit Zustimmung des Empfängers versendet werden. Ab 2027 gelten diese Erleichterungen nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro. Ab 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen gemäß den neuen Vorgaben ausstellen und versenden.

Ausnahmen: Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro, für Fahrausweise und für steuerfreie Lieferungen und Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG.

Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland zu schließen und die Digitalisierung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen voranzutreiben.

Quellen: (1) (2) (3)

Wichtige Punkte erklärt:

Verpflichtender Empfang von E-Rechnungen

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend.

Das bedeutet, dass ab diesem Datum alle Unternehmen in Deutschland, die in Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen stehen (B2B-Bereich), gesetzlich verpflichtet sind, Rechnungen elektronisch zu empfangen, sofern diese Rechnungen der Norm EN16931 entsprechen. Diese europäische Norm legt bestimmte Standards für das Format und den Inhalt elektronischer Rechnungen fest, um deren Austausch und Verarbeitung zu erleichtern und zu vereinheitlichen.

Das Ziel dieser Vorschrift ist es, den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen effizienter und transparenter zu gestalten, wodurch auch die Bekämpfung von Steuerbetrug unterstützt wird. Unternehmen müssen daher ihre Systeme so anpassen, dass sie solche elektronischen Rechnungen empfangen und korrekt verarbeiten können. Dies ist ein Schritt in Richtung vollständige Digitalisierung des Rechnungswesens im Geschäftsverkehr.

Konkret umfasst die EN16931:

  1. Strukturierte Daten: Die Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das automatisch von Buchhaltungssoftware gelesen und verarbeitet werden kann, ohne dass manuelle Eingaben nötig sind. Das bedeutet, dass die Daten in der Rechnung in einer festgelegten Struktur und Reihenfolge präsentiert werden müssen, die von Computersystemen interpretiert werden kann.
  2. Interoperabilität: Die Norm gewährleistet, dass elektronische Rechnungen zwischen verschiedenen Systemen und innerhalb verschiedener Länder der EU austauschbar sind, wodurch der grenzüberschreitende Handel erleichtert wird.
  3. Automatisierte Verarbeitung: Durch die Einhaltung der Norm können Rechnungsdaten automatisiert in die Buchhaltungssysteme übernommen und verarbeitet werden, was Fehler reduziert und die Effizienz steigert.

Um eine Rechnung gemäß der Norm EN16931 zu erstellen, musst du sicherstellen, dass deine Rechnung in einem strukturierten, maschinell lesbaren Format ausgestellt wird, welches automatisierte Verarbeitungen ermöglicht. Dies erfordert spezielle Software oder Dienstleistungen, die diese Standards unterstützen, wie z.B. Zervant oder sevDesk für XRechnungen.

Hier sind die Schritte, die du dabei beachten solltest, um eine eRechnung nach der DEN16931 zu erstellen:

1. Rechnungssoftware wählen: Nutze eine Rechnungssoftware, die EN16931-konforme Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD unterstützt. Diese Programme ermöglichen es dir, alle nötigen Rechnungsdaten korrekt zu formatieren und sicherzustellen, dass deine Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

2. Daten einpflegen: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Angaben in deiner Rechnung aufnimmst, darunter:
- Name und Adresse des Rechnungsstellers und -empfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
- Rechnungsnummer
- Datum der Rechnungsstellung
- Detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen oder gelieferten Produkte
- Ausgewiesene Mehrwertsteuer

3. Rechnung formatieren: Die Software wandelt deine Eingaben in ein strukturiertes Format um, das die Anforderungen der EN16931 erfüllt, wie etwa das XRechnungs-Format in XML oder das ZUGFeRD-Format, das XML-Daten in ein PDF integriert.

4. Rechnungsversand: Du kannst die Rechnung digital über E-Mail, durch hochladen auf entsprechende Plattformen oder andere elektronische Wege an den Empfänger senden. Beachte, dass bei XRechnungen und anderen elektronischen Rechnungen keine physischen Kopien erforderlich sind, solange die digitale Version alle erforderlichen Informationen enthält und gesetzeskonform ist.

5. Archivierung: Elektronische Rechnungen müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften gespeichert werden, was auch digitale Archivierungsmaßnahmen einschließt, um die Integrität und Zugänglichkeit der Daten über die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen hinweg zu gewährleisten.

Diese Schritte gewährleisten, dass deine Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und effizient zwischen den Geschäftspartnern ausgetauscht werden können, was zur Reduzierung von Verarbeitungsfehlern und zur Verbesserung der Transparenz im geschäftlichen Rechnungswesen beiträgt.

Quellen: (1) (2) (3) (4)

 

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