Mit Ablauf des 4. Novembers endet die Umstellungsfrist für die Anpassung der Widerrufsbelehrungen im Onlinehandel an die neuen Wertersatzvorschriften. Nach Fristablauf muss mit Abmahnungen gerechnet werden, wenn noch die alten Widerrufsbelehrungen verwendet werden. Praxistipps und Mustertexte finden Sie in der Langfassung.

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