Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte werden zum 1. 01.2013 erhöht. Die Entgeltzone für „Minijobber“ steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Für „Midijobber“, also Beschäftigte in der so genannten Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ am Freitag, 23. November 2012, zugestimmt.

Quelle: Meldung der IHK Hannover vom 27.11.2012

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