Wie die Tagesschau berichtete muß die Deutsche Bahn aufgrund eines Urteils Europäischen Gerichtshofes nun auch für Verspätungen zahlen, wenn diese durch "Höhere Gewalt" verursacht wurden.
Erstattet werden muß danach mindestens ein Viertel des Fahrpreises bei Verspätungen zwischen ein bis zwei Stunden, bei noch größeren Verspätungen gibt es ein Anrecht auf die Hälfte des Ticket-Preises.Zur Meldung