Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat in einem Brief an die Finanzminister der Länder darum gebeten, dass die Finanzämter in Krisenzeiten kulanter gegenüber Unternehmern sein sollen. Die Finanzämter sollen vor allem bei Anträgen auf Stundung, Erlass, Vollstreckungsaufschub oder Anpassung der Vorauszahlungen ihren Ermessenspielraum möglichst weitgehend ausschöpfen – zugunsten der von der Krise betroffenen Unternehmen. Praxistipp der IHK Hannover: Um dem Unternehmen wieder Liquiditätsspielräume zu verschaffen, kann aber mit entsprechender Begründung ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dem dürfte nunmehr entsprochen werden. Mehr...
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