Seit 2005 muss für die jährliche Einnahmen-Überschussrechnung das amtlich vorgeschriebene Formular „Anlage EÜR“ verwendet werden. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen unter der (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro liegen, bleiben von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie dürfen stattdessen der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 18. August 2009 das Muster der "Anlage EÜR" für das Jahr 2009 sowie die dazugehörige Anleitung und die Anlagen bekannt gegeben. Diese stehen hier z.B. auf der Website der IHK Hannover zum Download bereit: Mehr...
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