Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 weiter eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeit für das häusliche Arbeitszimmer ist grundgesetzwidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2010, der heute bekannt wurde. Dies betrifft vor allem den Aspekt, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich absetzbar ist, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
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