Weiterhin Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum Jahresbeginn klargestellt, dass der Gründungszuschuss auch weiterhin eine Pflichtleistung ist, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen wie etwa die Vorlage eines tragfähigen Geschäftskonzepts erfüllt sind.
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