Wer ungefragt Werbe-E-Mails verschickt, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der BGH hat sich ganz eindeutig für das so genannte „Opt-in-Verfahren“ ausgesprochen. Demnach muss der Empfänger ausdrücklich seine Einwilligung zu solchen E-Mails geben.

Mehr dazu: http://www.heise.de/newsticker/Bundesgerichtshof-staerkt-Opt-in-Regelung-fuer-E-Mail-Marketing--/meldung/112890/from/nl_newsticker/20080717

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