Wer ungefragt Werbe-E-Mails verschickt, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der BGH hat sich ganz eindeutig für das so genannte „Opt-in-Verfahren“ ausgesprochen. Demnach muss der Empfänger ausdrücklich seine Einwilligung zu solchen E-Mails geben.
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