In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten ungültig ist. Auch Gründer, Freiberufler und Selbstständige können ihr Geld nach dem Urteil aus Karlsruhe jetzt zurückverlangen. Darauf weist SmartLaw, Anbieter für Online-Rechtsdokumente, in einem aktuellen Statement zu dem Urteil hin. Demnach fallen auch Privatdarlehen, die zum Aufbau einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit aufgenommen wurden, darunter.

Deren Nettodarlehensumme darf allerdings nicht höher als 75.000 Euro gewesen sein. Sicher seien die Ansprüche im Moment auch nur für Bearbeitungsgebühren, die nach dem 1.1.2011 gezahlt wurden: Ob Ansprüche aus älteren Krediten bereits verjährt sind, wird wohl noch vor Gericht entscheiden werden müssen. Die Rechtsanwälte von SmartLaw raten Betroffenen dazu, die Erstattung der Gebühren von ihrer Bank vorsorglich mit Fristsetzung zu fordern.

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