Es hat sich eine Änderung der Versicherungsabgaben für die Künstlersozialversicherung ergeben. Die Künstlersozialversicherung gilt für Künstler und Publizisten. Sie ist eine Pflichtversicherung für freiberufliche dieser Berufsrichtungen. Sie wird je zu fünfzig Prozent von Freiberuflern und "Verwertern" entrichtet. Verwerter sind z.B. Verlage, Werbeagenturen und Galeristen. Aber es gibt dazu auch einen Bundeszuschuss.

Nun wird die Künstlersozialabgabe für die Verwerter ab 2010 von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.

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