Nach dem Arbeitsschutzgesetz § 4 - 6 ist es für alle Arbeitgeber Pflicht im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und deren Inhalte eine Psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchzuführen und einen entsprechenden Maßnahmenplan zu erstellen und diesen umzusetzen. Dieses gilt für Unternehmen ab zwei Mitarbeitern in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Auch das Bes...