Online-Journal

astrid mangold foto2016

Nach dem Arbeitsschutzgesetz § 4 - 6 ist es für alle Arbeitgeber Pflicht im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und deren Inhalte eine Psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchzuführen und einen entsprechenden Maßnahmenplan zu erstellen und diesen umzusetzen. Dieses gilt für Unternehmen ab zwei Mitarbeitern in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Auch das Beschäftigungsverhältnis spielt keine Rolle, ob nun Teilzeit, Vollzeit oder als Leiharbeiter gearbeitet wird. Das Gewerbeaufsichtsamt und die Gesundheitsämter führen Kontrollen in Betrieben durch. Wer diesen Pflichten und ggf. Aufforderungen nach Nachbesserungen nicht nachkommt oder nachgekommen ist, kann zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden.

Edit Frater-foto 2016

Die Datenschutzgrundverordnung existiert schon seit Jahren. Die aktuelle Ergänzung um die Europäische Datenschutzgrundverordnung und die Verknüpfung mit erheblichen Geldbußen bei Nichtbeachtung, ab dem 25. Mai 2018, macht sie für Selbständige und Firmen zur Pflichtlektüre. Was ist wichtig für Trainer, Coaches und Berater zu dem Thema? 

Viktoria Hammon Foto

Werden Sie manchmal von negativen Emotionen übermannt und wissen dann nicht mehr ein noch aus … und tun dann genau das Falsche? Sie finden einfach keinen Ausweg aus dem Hamsterrad der Emotionen, obwohl Sie wissen, dass so das Unglück seinen Lauf nimmt?

Urs.R.Baertschi Okt2014 180309

„Wem kann ich vertrauen?“ In vielen täglichen Begegnungen schwingt die Frage mit. Alltägliche Erfahrung wie auch Skandale haben uns wachsam werden lassen. Wir lassen also den Blick schweifen, prüfen sorgfältig unsere Umgebung – und übersehen die wichtigste Person unseres Lebens: uns selbst. Doch für ein glückliches, erfülltes und sinnvolles Leben ist dies eine wichtige Frage: Wie sehr trauen wir uns eigentlich selbst?

Edit Frater-foto 2016

Ein Brief vom Anwalt – was kann das sein? Abmahnvereine und windige Anwälte verdienen ihr Geld damit, Webseiten zu durchforsten um Verletzungen von verschiedenen Pflichten zu finden. Viele Trainer/innen, Berater und Coachs haben schon diese unangenehme Überraschung erleben müssen. Diese Sorte Abmahnungen kosten in der Regel zwischen 700 Euro und 1.500 Euro. Die wichtigsten Verletzungen von Pflichten, bei denen Abmahnanwälte i.d.R. tätig werden, sind die „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht) und die Verletzung von Verwertungsrechten (Urheberrecht).

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