Am 23.04.2008 wurde die Empfehlung über die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) vom Europäischen Parlament und dem Rat offiziell unterzeichnet. Der EQR soll als "Übersetzungshilfe" zwischen den Qualifikationssystemen der Mitgliedsstaaten dienen, damit Abschlüsse für Arbeitgeber, Bürger und Einrichtungen vergleichbarer und verständlicher gemacht werden und Arbeitnehmer und Lernende ihre Qualifikationen in anderen Ländern nutzen können.

Acht Kompetenzstufen

Drei Jahre später schließlich einigten sie sich auf einer Tagung des Europäischen Rates in Brüssel auf den Europäischen Qualifikationsrahmen - einen aus acht Stufen bestehenden Katalog, der Bildung europaweit vergleichbar machen soll. Diese acht Stufen reichen von grundlegenden allgemeinen Kenntnissen und Fertigkeiten (Stufe 1) bis zur Beherrschung eines hoch spezialisierten Wissensgebiets (Stufe 8). Die Mitgliedsstaaten erhielten die Aufgabe, eigene Nationale Qualitätsrahmen (NQR) zu erstellen.

Die drei höchsten Niveaus entsprechen den im Rahmen des Europäischen Hochschulraums im Zuge des Bologna-Prozesses definierten Hochschulabschlüssen, wie Bachelor, Master und Promotion. Sie können jedoch auch für hochspezialisierte berufliche Qualifikationen stehen, wie zum Beispiel bei Fluglotsen oder Toningenieuren.

Damit der EQR auf unterschiedliche Systeme anwendbar ist, basieren die Qualifikationsniveaus auf Lernergebnissen, also darauf, was ein Lernender weiß, versteht und kann und nicht mehr auf dem Lerninput, der durch die Dauer eines Lernprozesses oder die Art der Einrichtung bestimmt wird.

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