Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die vom Hessischen Rundfunk (HR) beantragte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Computer nicht zugelassen. Die höhere Instanz wies den Berufungsantrag zurück, weil der HR in seinem Antrag keine ausreichenden Gründe für eine Zulassung zur Berufung angeführt habe. In dem auf der Website des Klägers ausführlich dokumentierten Verfahren geht es um Rundfunkgebühren für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang. Rund um die 2007 eingeführte Gebührenpflicht für Computer werden mehrere Verfahren mit verschiedenen Ausgangslagen geführt, die von Verwaltungsgerichten ebenso unterschiedlich beurteilt wurden. So hatte jüngst das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass für beruflich genutzte PCs nicht grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen seien. Inzwischen gibt es einige Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern), die eine Gebührenpflicht für PCs grundsätzlich anerkennen, wenn keine weiteren angemeldeten Empfangsgeräte vorhanden sind. Mehr...
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