Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Absenderin, der dieser Fehler unterlaufen war, daher mit einem Bußgeld belegt. Wie die Behörde meldet, hatte die Mitarbeiterin eines Unternehmens eine E-Mail an Kunden versendet, die in den Kopfzeilen einen fast zehn Druckseiten umfassenden E-Mail-Verteiler mit den Adressen der Empfänger enthielt, gefolgt von einer kurzen Auskunft. Laut BayLDA dürfen E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Beides war hier nicht gegeben. Wegen der großen Zahl an Betroffenen hat das BayLDA in diesem Fall ein Bußgeld verhängt. Es räumt allerdings ein, dass ein derartiger Verstoß sehr schnell und fahrlässig geschehen kann. Es handele sich nicht um einen strafrechtlichen Verstoß und der Bescheid richte sich gegen eine Privatperson.

Auch Weiterbildnern passiert dies immer wieder, aus Unkenntnis oder versehentlich.

Unser Tipp: Wer größere Mengen an Empfängern eine E-Mail zusenden möchte, kann die Mailadressen auch in das BCC-Feld einfügen. Das BCC Feld erreichen Sie, wenn Sie z.B. den Button des CC-Feldes anklicken (Windows 7, ... oder Sie gehen über die Registerkarte "Optionen" des neuen E-Mail-Formulars). Es öffnet sich dann ein neues Fenster, in dem das BCC-Feld zu sehen ist. Wenn man alle Mailadressen in das BCC-Feld einfügt, werde diese den Empängern nicht angezeigt.

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