Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes bringt eBay-Nutzer auch dann in die Haftung, wenn ihr Konto von Dritten missbraucht wurde.

Mit Aktenzeichen I ZR 114/06 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Inhaber von eBay-Konten haften müssen, wenn ohne ihr Wissen das Konto von Dritten missbraucht wurde. Damit sind frühere Urteile anderer Gerichte aufgehoben.

Im vorliegenden Fall hatte die Ehefrau des Beklagten ohne dessen Wissen ein Halsband mit dem Begriff „Cartier-Art“ angeboten. Das Unternehmen Cartier sah sich in seinen Markenrechten verletzt und klagte.

Der Kontoinhaber muss zwar nach dem BGH mangels Vorsatz nicht als Teilnehmer oder Mittäter haften, sehr wohl ist jedoch eine Haftung als Täter einer Schutzrechtsverletzung und des Wettbewerbsverstoßes gegeben, da er keine hinreichende Maßnahmen getroffen hat, um sein Konto vor dem Missbrauch durch seine Ehefrau zu schützen.

Fazit: „Vernageln“ Sie ihren PC gegenüber allen Familienmitgliedern und verhindern Sie den Zugang zu irgendwelchen Passwörtern etc. Und zur Konjunkturankurbelung statten Sie jedes Familienmitglied mit einem eigenen PC mit Internetzugang aus.

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