Rechtmäßig erworbene Software-Pakete gehören dem Käufer - auch wenn er sie aus dem Internet heruntergeladen hat. Das berichtete die Tagesschau am 3.07.2012. Anlaß der Berichterstattung war die Niederlage des amerikanischen Softwareentwicklers Oracle im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Danach dürfe sich ein Softwarehersteller dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dies würde auch dann gelten, wenn die Software von den Servern des Urheberrechteinhabers heruntergeladen würde.
Tipp: Immer wieder kommt es vor, dass man früher eingekaufte Software nicht mehr einsetzt oder sie aus bestimmten Gründen doch nicht braucht. Der Verkauf der Lizenzen, auch OEM-Lizenzen sind dafür geeignet, wie aus dem Bericht hervorgeht, z.B. über das Internet bei eBay oder Amazon bringt Geld in die Kasse, besonders dann, wenn die Software noch nicht stark veraltet ist.