Das Bundeskabinett hat heute die von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen zur Kenntnis genommen. Diese soll zum 1. August 2012 in Kraft treten.

Ursula von der Leyen: "Ich begrüße, dass jetzt auch die rund 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildung durch einen verbindlichen Mindestlohn geschützt werden sollen. Die Menschen profitieren von einer klaren Grenze, die Lohndumping verlässlich verhindert, und die Arbeitgeber der Branche haben den Vorteil, dass im Wettbewerb die Qualität der Angebote wieder in den Vordergrund rückt, nicht der niedrigste Lohn."

Mit dem Erlass der Verordnung soll erstmals ein Mindestlohn für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch festgesetzt werden. Die Höhe des geplanten Mindeststundenlohns ist regional differenziert. Er beträgt 12,60 € für Westdeutschland und Berlin sowie 11,25 € für Ostdeutschland.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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