Der Bundestag will Verbraucher künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken schützen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung am 27.06.2013 verabschiedet. Mit ihrem Votum folgten die Abgeordneten der Beschlussempfehlung des Rechtsauschusses. Mit dem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" sollen etwa Kosten bei Abmahnungen eingedämmt werden. Die Opposition kritisierte in der Debatte allerdings, dass dabei weiterhin Ausnahmen möglich sind.
Für die Union betonte Marco Wanderwitz (CDU/CSU), zwar seien "auch künftig Fälle von unseriösem Inkasso möglich", man mache es den Unternehmen aber "schwerer". Für die Verbraucher werde es mit dem Gesetz einfacher, "seriös von unseriös zu trennen". Zudem gebe es künftig für Inkassounternehmen analog zum Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz eine gegenstandswertbezogene Kostenregelung.
Für die SPD kritisierte Marianne Schieder, dass es noch immer an Anforderungen an die Qualifikation der Inkassounternehmer und einer Aufsicht über diese Unternehmen fehle. Die Aufsichtsbehörden müssten "finanziell und personell" besser ausgestattet werden. Schieder bemängelte, dass es zwar eine Streitwertobergrenze, gleichzeitig aber Ausnahmeregeln gebe. Damit blieben "massenhafte Abmahnungen weiter lukratives Geschäftsmodell".
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, kritisierte, dass die Streitwertbegrenzung nur im vorgerichtlichen Verfahren gelte. Dadurch werde "vor Gericht weiter Kasse gegen die Verbraucher" gemacht.