Wenig bekannt ist die Gründung im Nebenerwerb alternativ zur Vollerwerbsgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. Der Verzicht auf die Förderung durch den Gründungszuschuss ist für den Arbeitslosen finanziell nicht von Nachteil und bietet gegenüber der Vollerwerbs-Selbständigkeit sogar Vorteile der sozialen Absicherung durch das Arbeitsamt, z. B. Krankenversicherung. Die sogenannte Förderung durch den aktuellen Gründungszuschuss beruht im Grunde lediglich auf einen Zuschuss zur Sozialversicherung, im Übrigen handelt es sich um eine Verrechnung mit den Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung, dem Arbeitslosengeld I. Der einzige Vorteil als Empfänger des Gründungszuschusses besteht darin, dass man nicht mehr als Arbeitsloser gilt und somit nicht mehr parallel dem Arbeitsmarkt nach den Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung stehen muss. Nur wenn ein Gründer bereits in den ersten Monaten Gewinne erwirtschaftet, rechnet sich der Zuschuss.
Auf die Möglichkeiten der sozial abgesicherten Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit, ohne Inanspruchnahme des Gründungszuschusses für Arbeitslose oder des Einstiegsgeldes für ALG 2 - Empfänger weist der Wirtschaftswissenschaftler Torsten Brockmann in seinem 2013 aktualisiertem Buch „Infoschriften zur sicheren Existenzgründung“ ausführlich hin und vermittelt dem Leser ein Konzept der nebenberuflichen Existenzgründung und sozialen Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitslose.
Der Autor und Diplom-Ökonom Torsten Brockmann hat an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Sozialökonomie und an der Universität Bremen Wirtschaftswissenschaft und Soziologie studiert.
Die aktuelle Infoschrift 2013 ist als Buch im Existenzgründerverlag erschienen (ISBN: 978-3-943006-00-1) und in jeder Buchhandlung bestellbar.